VERGÜTUNG

Für meine erbrachten Leistungen stelle ich eine Privatrechnung. Die darin ausgewiesenen Behandlungskosten sind in voller Höhe zu begleichen, unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Versicherungsträger. Extern erbrachte Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit meinen Patientinnen abgerechnet.

Beratung und Behandlung

Stundensatz                                                       95 €
Schülerinnen, Auszubildende und Studentinnen  75 €

Der Ersttermin dauert in der Regel 90 min. Bitte planen Sie hierfür entsprechend Zeit ein.

Sollten Sie die Sprechstunde nicht wahrnehmen können, so bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.



Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung
Derzeit findet leider keine Erstattung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen statt. Die meisten Zusatzversicherungen allerdings übernehmen zumindest einen Teil der Kosten. Die Höhe der Kostenerstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.

Die WaizmannTabelle für Heilpraktiker informiert über die aktuell leistungsstärksten Zusatzversicherungen. Informieren Sie sich!

Private Krankenversicherung
Eine Kostenübernahme durch die Privatkassen erfolgt meist nur anteilig. Die Vorgehensweisen der einzelnen Leistungsträger weichen voneinander ab und sollten bereits im Vorfeld von Ihnen erfragt werden.

Beihilfe
Die Erstattung in Bund und Ländern wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Beihilfestelle.